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Muster

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tobias Rieth gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Tobias Rieth nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. 

 

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Tobias Rieth hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder und Videos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) 

Vertragspartner ist 

Tobias Rieth
Lotichiusstraße 12 

36381 Schlüchtern 

kontakt@tobiasrieth.de

www.tobiasrieth.d

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE01986062940 

§ 2 Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Tobias Rieth bezüglich des Termins der Produktion nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 7 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Tobias Rieth durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Tobias Rieth ohne vorhergehendes Angebot von Tobias Rieth stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Tobias Rieth akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber, dass durch die rechtlichen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland, die vollen Urheberrechte beim Urheber / Foto- und Videografen sind bzw. bleiben und darauf kein eigener Anspruch besteht. 

§ 3 Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Foto gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Um den Termin für die Produktion zu fixieren wird eine Anzahlung berechnet, die von Tobias Rieth initiiert wird. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Vertragsvereinbarungen von Tobias Rieth und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung des Auftrags wird nach dem Produktionstermin fällig und ebenfalls von Tobias Rieth initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Nach Eingang der Restzahlung und Fertigstellung des Auftrags werden die Daten umgehend per Einschreiben versendet bzw. als Downloadlink über eine Onlinegalerie bereitgestellt. 

 

An- und Abreisen von Tobias Rieth erfolgen jeweils von Schlüchtern aus. Im Einzugsgebiet von Schlüchtern wird hierfür eine Pauschale von EUR 30,00 erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Tobias Rieth den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Produktions Ortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Produktionstermin erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. 

 

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten 

(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Tobias Rieth behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

 

Für eine spontane Verlängerung der Produktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar i.H.v. 249,00 € für jede weitere angefangene Stunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 

 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Tobias Rieth eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Tobias Rieth auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

 

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Tobias Rieth vor dem vereinbarten Produktionstermin vom Vertrag zurück,
so sind keine weiteren Ausfallhonorare an Tobias Rieth zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Produktionstermins nicht erstattet. 

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Daten (Fotos) und sonstige Waren
(Bild, Ton und Videoaufnahmen, Fotoalbum, Online-Galerie etc.) Eigentum von Tobias Rieth. 

§ 5 Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass „Fotos“ stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Foto- und Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Tobias Rieth ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto- und Videografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

 

Tobias Rieth wählt die „Fotos“ aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden und verpflichtet sich, nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW- Aufnahmen verbleiben bei 

Tobias Rieth und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Tobias Rieth übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %. 

§ 6 Gewährleistung/Haftung
Gegen Tobias Rieth gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind aus- geschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Tobias Rieth verursacht worden ist. 

 

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Tobias Rieth) Tobias Rieth zu dem vereinbarten Produktionstermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Tobias Rieth kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfoto- oder Videografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

 

Tobias Rieth haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten, digitalen Fotos- und Videos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Tobias Rieth keinen Ersatz. Tobias Rieth ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc.
zu beauftragen. Tobias Rieth ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Tobias Rieth haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Tobias Rieth haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der „Fotos“ nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt Tobias Rieth keine Haftung. 

Die Zusendung und Rücksendung von „Fotos, Fotoabzüge, Druckartikel (Poster, Leinwände) oder Fotobüchern“ erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Tobias Rieth hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Tobias Rieth zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen,
diese lautet: 

Tobias Rieth Photography, Lotichiusstraße 12, 36381 Schlüchtern 

Tobias Rieth wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener 

Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 

 

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der „Fotos“ bzw. des Produkts schriftlich bei Tobias Rieth geltend zu machen. Danach gelten die Daten als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie „Fotos“, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Tobias Rieth beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für „Fotos“ sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Tobias Rieth bestätigt worden sind. Tobias Rieth haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Tobias Rieth. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Tobias Rieth. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Tobias Rieth an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Tobias Rieth zu machen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Tobias Rieth über. 

 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Tobias Rieth bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Tobias Rieth. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

 

Tobias Rieth darf die „Fotos“ im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Blog, Social Media, Ausstellungen, Messen, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Tobias Rieth die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Foto- und Filmproduktionen aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls. 

§ 8 Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Tobias Rieth bekanntgegeben werden, ist Tobias Rieth berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Tobias Rieth zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Tobias Rieth verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung

an Dritte weiterzugeben. 

§ 9 Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Schlüchtern. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls
Schlüchtern. 

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